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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Gians AG, Dasselsbrucher Str. 50, 29227 Celle
§
1 Regelungsgegenstand / Zustandekommen des Vertrags
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Erbringung
und Durchführung aller gegenwärtigen und künftigen
Leistungen und Lieferungen der Vertragsparteien. Entgegenstehende
Bedingungen des Kunden werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung
wirksam.
2. Die jeweiligen Leistungen und Lieferungen werden in eigenständigen
auf Grundlage dieser AGB zu schließenden Verträgen, Besonderen
Vertragsbedingungen (BVB) und technischen Leistungsbeschreibungen
konkretisiert. Verträge jeglicher Art zwischen der Gians AG und
Kunden kommen erst mit Gegenzeichnung des vom Kunden ausgefüllten
und unterschriebenen Kundenantrags zustande.
3. Die in Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen und
die mit einem sonstigen Angebot gemachten produktbeschreibenden Angaben
wie Abbildungen , Zeichnungen, Beschreibungen, Maß- , Gewichts-,
Leistungs- und Verbrauchsdaten sowie Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit
von Geräten für neue Technologien sind freibleibend, soweit
sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Dies
gilt insbesondere für den Fall von Änderungen und Verbesserungen,
die dem technischen Fortschritt dienen. Geringe Abweichungen von solchen
produktbeschreibenden Angaben gelten als genehmigt und berühren
nicht die Erfüllung von Verträgen, sofern sie für den
Käufer nicht unzumutbar sind.
4. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Die vom Käufer unterzeichnete
Bestellung ist bindend. Wir sind berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot
innerhalb von vier Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung
anzunehmen. Auslieferungen und Rechnungserteilung stehen der schriftlichen
Bestätigung gleich.
§ 2 Preise
1. Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Gians ohne Installation,
Schulung oder sonstige Nebenleistungen. Der Versand erfolgt nach unserer
freien Wahl. Wir liefern in handelsüblicher Verpackung; erforderliche
Sonderverpackungen (z.B. seetaugliche Verpackungen) gehen zu Lasten
des Käufers. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet,
die Ware auf Rechnung des Käufers zu versichern. Fracht- und
kostenfreie Versendung erfolgt nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen.
Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in
der Rechnung gesondert ausgewiesen.
2. Zahlungen haben innerhalb von 10 Tagen nach Ausstellung der Rechnung
rein netto ohne Skonti oder sonstige Abzüge zu erfolgen, sofern
dies nicht separat im Vertrag geregelt wurde.
3. Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem Fall nur zahlungshalber.
Alle tatsächlichen Einziehungsspesen werden berechnet.
4. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, berechnen
wir vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte Verzugszinsen
in Höhe von 3% p. a. über dem jeweiligen Diskontsatz der
Europäischen Zentralbank.
5. Sofern uns nach Auftragsbestätigung Umstände bekannt
werden, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers rechtfertigen
oder der Besteller mit anderen Verbindlichkeiten in Verzug gerät,
sind wir berechtigt, die Auslieferung dieser und weiterer Bestellungen
nur gegen Vorkasse vorzunehmen.
6. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur zu, soweit
es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Käufer kann
nur die Gegenforderungen aufrechnen, die entweder unbestritten oder
rechtskräftig sind.
§ 3 Lieferung
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes
ergibt, ist Lieferung ab Werk vereinbart. Der Versand erfolgt auf
Kosten und Gefahr des Bestellers. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt,
die auch gesondert in Rechnung gestellt werden können. Die Lieferfristen
sind, soweit nichts anderes vereinbart worden ist, annähernd
und unverbindlich.
2. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben , in Verzug,
so ist die Schadenersatzhaftung im Falle gewöhnlicher Fahrlässigkeit
ausgeschlossen, sofern der Verzug nicht auf Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten beruhte.
3. Setzt der Käufer uns, nachdem wir bereits in Verzug geraten
sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er
nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, letzteres
aber nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
oder im Falle leichter Fahrlässigkeit auf der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten beruhte und ist auf 50 % des eingetretenen Schadens
begrenzt.
4. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige
Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden
Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen,
in diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges
oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt
auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
1. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch
das Fehler zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach
unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand auszubessern
oder neu zu liefern. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung
oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung)
oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen.
2. Ansprüche des Käufers auf Gewährleistung sind davon
abhängig, daß der Käufer offensichtliche Mängel
innerhalb von zwei Wochen und nicht offensichtliche Mängel innerhalb
von sechs Monaten nach Lieferung anzeigt. Die für Kaufleute geltenden
Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß §§ 377 und
378 HGB bleiben hiervon unberührt.
3. Der Käufer ist verpflichtet, uns die Überprüfung
des fehlerhaften Liefergegenstandes nach unserer Wahl beim Käufer
oder bei uns zu gestatten. Sofern der Käufer uns die Überprüfung
verweigert, werden wir von der Gewährleistung befreit.
4. Die vorstehenden Bestimmungen in Ziff. 1 bis 3 Satz 1 gelten entsprechend
für solche Ansprüche des Käufers, die durch im Rahmen
des Vertrages erfolgten Vorschläge oder Beratungen oder durch
Verletzung von Aufklärungs-, Hinweis- und Beratungspflichten
entstanden sind. Soweit dem Käufer ein Anspruch auf Schadenersatz
in Geld zusteht, wird dieser hierdurch nicht berührt.
5. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte
ist ausgeschlossen.
6. Verkauft der Käufer die von uns gelieferten Gegenstände
an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen
und / oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns
zu verweisen.
7. Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mängelrügen
die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, Ihre
Berechtigung sei durch uns schriftlich anerkannt oder sei rechtskräftig
festgelegt.
8. Gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen
Zahlung des Kaufpreises und aller bestehenden und künftig entstehenden
Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Besteller/Käufer
unser Eigentum.
§ 5 Herstellergarantie
1.Die jeweiligen Herstellergarantien gewähren wir dem Käufer
neben den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen nur, wenn
dies vertraglich festgeschrieben wurde. Die von uns freiwillig übernommene
Garantie schränkt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte
der Käufer in keiner Weise ein.
2. Auskünfte und Beratung: Alle schriftlichen oder mündlichen
Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten unserer
Waren erfolgen nach bestem Wissen. sie stellen jedoch nur unsere Erfahrungswerte
dar, die nichts als zugesichert gelten und begründen keine Ansprüche
gegen uns. Der Besteller hat sich vielmehr selbst durch eigene Prüfung
von der Eignung der Produkte für den vorgesehenen Verwendungszweck
zu überzeugen.
§ 6 Schadenersatz
1. Im kaufmännischen Verkehr haften wir nur auf Ersatz des
vorhersehbaren Schadens, soweit dieser leicht fahrlässig verursacht
wurde.
2. Für die Wiederbeschaffung von Daten haften wir nicht, es sei
denn, daß wir deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig
verusacht haben und der Käufer sichergestellt hat, daß
die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten
wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
3. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist,
gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 7 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung
1. Für Verträge mit Vollkaufleuten wird als Erfüllungsort
für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand Celle vereinbart,
mit der Maßgabe, daß wir berechtigt sind, auch am Ort
des Sitzes oder einer Niederlassung des Käufers zu klagen.
2. Hat der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland
oder verlegt er nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland,
ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Käufers im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt sind.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen
des einheitlichen Kaufgesetzes gelten im Verhältnis zwischen
uns und dem Käufer nicht.
§ 8 Software
1.Für die Lieferungen von Software gelten darüber hinaus
die dem Datenträger beiliegenden oder auf diesem befindlichen
Bedingungen. Der Käufer erkennt die Geltung dieser Bedingungen
durch die Öffnung des versiegelten Datenträgers ausdrücklich
an. Der Käufer, der die Bedingungen nicht anerkennen will, hat
die ungeöffneten Datenträger mit allen zugehörigen
Teilen unverzüglich in dem Geschäft zurückzugeben,
wo das Produkt erworben wurde, oder die Software unverzüglich
zu löschen, falls diese durch unmittelbare Installation auf dem
Datenträger des Computers geliefert wurde.
2.Soweit GIANS dem Kunden Software überläßt, erhält
der Kunde an dieser Software ein einfaches, nicht übertragbares,
auf dem Zeitraum der Vertragslaufzeit begrenztes Nutzungsrecht. Das
Eigentum wird ihm nicht übertragen.
3.Der Kunde verpflichtet sich, die überlassene Software nur nach
schriftlicher Genehmigung durch Gians Dritten zu überlassen.
Er verpflichtet sich weiter nach Beendigung des Vertrages sämtliche
Kopien der Software zu löschen.
§ 9 Leih-/testweise Überlassung
Wurden einem Vertragspartner leih- oder testweise Produkte oder
Materialien zur Verfügung gestellt, so bleiben diese Eigentum
der Gians AG. Gians hat das Recht, die Leihgeräte jederzeit mit
einer Frist von 14 Tagen zurückzufordern. Kommt der Vertragspartner
dieser Verpflichtung nicht fristgemäß nach, gelten die
Produkte zu dem jeweiligen Listenpreis als gekauft.
§ 10 Sonstige Vereinbarungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen
ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit
der übrigen dadurch nicht berührt. Mündliche Nebenabreden
gelten als nicht getroffen.
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